Wertstoffhof
Der Wertstoffhof steht zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Gemäß der Betriebsanweisung des Landratsamtes Rosenheim gilt ab sofort die Pflicht, beim Betreten des Wertstoffhofes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Anzahl der Personen auf dem Wertstoffhof kann durch
Zugangskontrolle am Eingang auf ein sinnvolles Maß beschränkt werden.
Halten Sie bitte den Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen ein.
Bitte beachten Sie, dass das Begehen und Befahren des Wertstoffhofgeländes durch die Ausfahrt untersagt ist!
Bitte nutzen Sie auch unsere Entsorgungsmöglichkeiten an den örtlichen Wertstoffinseln. Standorte mit den jeweiligen Wertstoffarten finden Sie unter dem untenstehenden Link.
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Mo, 15. April 2024