Abfallwirtschaft
Ihr Ansprechpartner:
Frau Dunker
Telefon: 08067 9070-21, Zimmer OG01
E-Mail:
Hier kommen sie auf die Informationsseite des Landratsamtes Rosenheim zum Thema Abfall. Dort können Sie auch die App herunterladen.
AKTUELLES
Entsorgung von eventuell mit dem Coronavirus kontaminierten Abfällen aus privaten Haushalten
Im Landkreis Rosenheim werden die Abfälle der Restmülltonne thermisch in einer Müllverbrennungsanlage behandelt.
Aus diesem Grund können Abfälle aus privaten Haushalten, die (eventuell) mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sind, unter Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden.
Aktueller Hinweis zu Abfällen, die aus Schnelltests für den Hausgebrauch entstehen!
Im Test Kit findet keine Vermehrung der Viren statt, weshalb gebrauchte Schnelltests kein erhöhtes Risiko darstellen. Somit erfordern diese Abfälle in der Entsorgung keinen besonderen Umgang und können ebenfalls problemlos über die Restmülltonne entsorgt werden.
Kontaminierte Abfälle dürfen nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden, sondern sind stattdessen in stabile Müllsäcke zu verpacken.
Die Müllsäcke sind durch Verknoten sicher zu verschließen.
Diese Maßnahmen sind notwendig, um eine Gefährdung von weiteren Personen (Nachbarn, Müllwerker usw. ) auszuschließen.
(Auszug aus der Pressemitteilung des Landratsamtes Rosenheim vom 18.05.2021)
Leerungstermine der Restmülltonnen (40 L/80 L/120 L/240 L) in 2022:
Mo. 10.01. | Mo. 24.01. | Mo. 07.02. | Mo. 21.02. | Mo. 07.03. | Mo. 21.03. | Mo. 04.04. |
Di. 19.04. | Mo. 02.05. | Mo. 16.05. | Mo. 30.05. | Mo. 13.06. | Mo. 27.06. | Mo. 11.07. |
Mo. 25.07. | Mo. 08.08. | Mo. 22.08. | Mo. 05.09. | Mo. 19.09. | Di. 04.10. | Mo. 17.10. |
Mo. 31.10. | Mo. 14.11. | Mo. 28.11. | Mo. 12.12. | Di. 27.12. |
Wurde Ihre Tonne nicht geleert? Rufen Sie bitte die Landkreismüllabfuhr (08031 392-4355) an.
Leerungstermine der Altpapiersammlung in 2022:
Bitte beachten Sie, dass die Altpapiertonnen nicht mehr gleichzeitig mit den Restmülltonnen geleert werden!
Mo. 17.01. | Mo. 14.02. | Mo. 14.03. | Sa. 09.04. | Mo. 09.05. | Di. 07.06. | Mo. 04.07. |
Mo. 01.08. | Mo. 29.08. | Mo. 26.09. | Mo. 24.10. | Mo. 21.11. | Mo.19.12. |
Zur Anforderung einer kostenlosen Papiertonne wenden Sie sich bitte an:
Chiemgau Recycling GmbH, Tel. 08035 96876-80
Leerungstermine für Müllgroßbehälter (1.100 L) in 2022:
wöchentlich immer montags.
Ausnahmen in 2022: Dienstag 19.04.22, Dienstag 07.06.22, Dienstag 16.08.22, Dienstag 04.10.22, Dienstag 27.12.22
Bitte stellen Sie Ihre Tonnen am Leerungstag ab 6.00 Uhr für die Landkreismüllabfuhr bereit.
Eine Übersicht mit den Abfuhrterminen und den Wertstoffhoföffnungszeiten erhalten Sie hier:
Müllabfuhrtermine und Wertstoffhoföffnung 2022
Abfallbeseitigungsgebühren seit 01.07.2012:
Tonnengröße | ohne Kompostabschlag/Monat | Quartal | Jahr | mit Kompostabschlag/Monat | Quartal | Jahr |
40 L | 6,00 € | 18,00 € | 72,00 € | 5,40 € | 16,20 € | 64,80 € |
80 L |
9,70 € |
29,10 € | 116,40 € | 8,60 € | 25,80 € | 103,20 € |
120 L | 14,50 € | 43,50 € | 174,00 € | 12,90 € | 38,70 € | 154,80 € |
240 L | 29,00 € | 87,00 € | 348,00 € | 25,80 € | 77,40 € | 309,60 € |
Die Abrechnung erfolgt nur über den Eigentümer und nicht über den Mieter.
Die Gebühr ermäßigt sich auf Antrag, sofern der Gebührenschuldner glaubhaft macht, dass grundsätzlich alle auf dem angeschlossenen Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe durch Eigenkompostierung verwertet werden (siehe Gebühren "mit Kompostabschlag").
Wollen Sie als Eigentümer eine Tonne abholen, zurückgeben oder tauschen?
Melden Sie sich hierzu im Rathaus (Altbau 1. Stock), Zimmer OG01.
Hier gibt's vorab den Antrag zum Download: Antrag auf Benutzung von Restmüllbehältern
Mieter oder andere Personen benötigen einen vom Eigentümer unterschriebenen Antrag auf Benutzung von Restmüllbehältern oder eine Vollmacht des Eigentümers.
Download hier: Vollmacht Restmülltonne
Bitte beachten:
Mülltonnen dürfen nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Abfälle verwendet werden.
Sie dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Abfälle dürfen nicht eingestampft oder eingepresst werden.
Bei Rückgabe einer Mülltonne an die Gemeinde muss diese geleert und gereinigt sein. Von Ihnen angebrachte Aufkleber oder Beschriftungen sind vollständig zu entfernen.
Die Mülltonnen sind Eigentum des Landkreises und werden an andere Bürger wieder weitergegeben.
Von Bürgern beschädigte Tonnen werden vom Landratsamt je nach Alter und Zustand in Rechnung gestellt.
Müllgroßbehälter:
1.100 L Eigentumsbehälter: 63,-- € je Leerung (Anschaffungskosten erfragen Sie bitte bei der Landkreismüllabfuhr (siehe unten))
1.100 L Mietbehälter: 273,-- € Monatspauschale inkl. wöchentl. Leerung
Müllgroßbehälter können bei der Landkreismüllabfuhr angefordert werden (08031 392-4358)
Zusätzliche 70L-Müllsäcke: 5,00 €, erhältlich in der Gemeindekasse (Altbau 1. Stock), Zimmer OG04
Eigenkompostierung:
Das Landratsamt Rosenheim gewährt einen Zuschuss (50% des Kaufpreises, max. 25,--€) zum Kauf eines Kompostbehälters. Den Antrag erhalten Sie im Rathaus (Altbau, 1. Stock, Zimmer OG01) oder zum Download hier: Kompostbehälterzuschuss.pdf .
Informationen und Tipps zur Kompostierung finden Sie hier: Kompostratgeber
Bioabfall-Sammlung:
Informationen zur Sammlung und Entsorgungsmöglichkeit von Bioabfall finden Sie auf der Bürgerservice-Seite: Wertstoffhof
Umweltmobil - Problemabfälle:
Das Umweltmobil kommt 2x im Jahr zum Wertstoffhof:
Donnerstag, 10.03.22 und Donnerstag, 22.09.22 jeweils 08.30 - 10.30 Uhr
Weitere Informationen finden Sie auf der Bürgerservice-Seite: Wertstoffhof und hier: Umweltmobil Info 2022
Sperrmüll - Entsorgung:
Sie können am Wertstoffhof max. 2m³ Sperrmüll abgeben (jeder angefangene 1/4 m³ kostet 7,50 €).
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, Sperrmüll von zu Hause abholen zu lassen.
Infos hierzu bietet die Sperrmüllkarte und das Abfallinfoblatt Sperrmüll des Landkreises Rosenheim.
Kostenlose Windelentsorgung durch Ausgabe von Windelsäcken:
Berechtigt sind Familien mit Kindern im Säuglings- oder Kleinkindalter von 0 bis 2 Jahren.
Weitere Informationen hier als Download: Information Windelsack
Müllgebührenermäßigung bei besonderen Härtefällen:
Bei privaten Haushalten, in denen ständig eine Person lebt, die dauerhaft in größerem Maße Hygieneartikel (Windeln, Einlagen, u. ä.) benötigt und deshalb regelmäßig größere Restmüllmengen als üblich zu entsorgen sind
oder
in denen ständig mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird in Anwendung der Härtefallregelung die Gebühr bei Vorliegen einer sozialen Härte um 50 % der Normalgebühr für ein 80 l Restmüllgefäß ermäßigt (monatlich 4,85 €).
Der Ermäßigungsbetrag wird jeweils im Dezember erstattet.
Der Antrag auf Gebührenermäßigung ist schriftlich bei der Gemeinde zu stellen. Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Ermäßigungsgründe und einer sozialen Härte sind formlos glaubhaft zu machen. Das Antragsformular erhalten Sie im Rathaus (Altbau), 1. OG, Zimmer OG01 oder hier zum Download: Antrag auf Ermäßigung der Müllgebühren
Bei Mietwohngrundstücken wird die Ermäßigung gegenüber dem Grundstückseigentümer/Gebührenpflichtigen zugunsten der Person/des Haushalts ausgesprochen, für den die Härtefallregelung angewendet wird.
Öffentliche Containerstandplätze im Gemeindebereich Tuntenhausen:
Zahlreiche Wertstoffinseln bieten den Bürgern die Möglichkeit, auch außerhalb der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und direkt vor Ort, bestimmte Wertstoffe zu entsorgen. Folgende Aufstellung bietet einen Überblick über die eingerichteten Containerstandplätze: Containerstandplätze Stand Februar 2022
Bitte informieren Sie sich über die Altglas-Sammlung! Hier das aktuelle Merkblatt des Landratsamtes Rosenheim zum Download:
Vom Landratsamt Rosenheim gibt es neue Informationen bezüglich dem Bienenschutz und der Sortenreinheit beim Glasrecycling. Hier die aktuellen Pressemeldungen zum Nachlesen: Pressemeldung LRA 24.05.21 und Sortenreinheit beim Glasrecycling
Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten: werktags von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr.