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Abfallwirtschaft

Ihr Ansprechpartner:

Frau Dunker 
Telefon: 08067 9070-21, Zimmer OG01
E-Mail:

 

Hier kommen sie auf die Informationsseite des Landratsamtes Rosenheim zum Thema Abfall. Dort können Sie auch die App herunterladen.

 

Abfall-App_LRA-RO

 

 

 

Leerungstermine der Restmülltonnen (40 L/80 L/120 L/240 L) in 2024:

 

Montag 08.01.24Montag 22.01.24Montag 05.02.24Montag 19.02.24 
Montag 04.03.24Montag 18.03.24Dienstag 02.04.24Montag 15.04.24Montag 29.04.24
Montag 13.05.24Montag 27.05.24Montag 10.06.24Montag 24.06.24 
Montag 08.07.24Montag 22.07.24Montag 05.08.24Montag 19.08.24 
Montag 02.09.24Montag 16.09.24Montag 30.09.24Montag 14.10.24Montag 28.10.24
Montag 11.11.24Montag 25.11.24Montag 09.12.24Montag 23.12.24 

 

Wurde Ihre Tonne nicht geleert? Rufen Sie bitte die Landkreismüllabfuhr (08031 392-4343) an.

 

Leerungstermine der Altpapiersammlung (Fa. Chiemgau Recycling GmbH) in 2024:

 

Montag 15.01.24Montag 01.07.24
Montag 12.02.24Montag 29.07.24
Montag 11.03.24Montag 26.08.24
Montag 08.04.24Montag 23.09.24
Montag 06.05.24Montag 21.10.24
Montag 03.06.24Montag 18.11.24
 Montag 16.12.24
  

Abfuhrplan 2024 zum Download: Abfuhrplan 2024

 

Zur Anforderung einer kostenlosen Papiertonne wenden Sie sich bitte an:

Chiemgau Recycling GmbH, Tel. 08035 96876-80

 

 

Leerungstermine für Müllgroßbehälter (1.100 L) in 2024:

wöchentlich immer montags.

Ausnahmen in 2024: Dienstag 02.01.24, Dienstag 02.04.24, Dienstag 21.05.24

 

Bitte stellen Sie Ihre Tonnen am Leerungstag ab 6.00 Uhr für die Landkreismüllabfuhr bereit.   

 

Eine Übersicht mit den Abfuhrterminen und den Wertstoffhoföffnungszeiten erhalten Sie hier: 

Müllabfuhrtermine und Wertstoffhoföffnung 2024

 

Abfallbeseitigungsgebühren seit 01.07.2012:

Abfallgebühren

 

Die Abrechnung erfolgt nur über den Eigentümer und nicht über den Mieter.

 

Die Gebühr ermäßigt sich auf Antrag, sofern der Gebührenschuldner glaubhaft macht, dass  grundsätzlich alle auf dem angeschlossenen Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe durch Eigenkompostierung verwertet werden (siehe Gebühren "mit Kompostabschlag").

 

Restmülltonnen Abholung, Tausch, Rückgabe

Sie möchten als Eigentümer eine Restmülltonne abholen, tauschen, oder zurückgeben?

Melden Sie sich hierzu vorab im Steueramt des Rathauses (Zimmer OG01 - Fr. Dunker, Tel. 08067/9070-21).

Dort beantragen Sie mit dem Formular: Antrag auf Benutzung von Restmüllbehältern Ihr Tonnen-Anliegen.

Nach Kontrolle durch das Steueramt erhalten Sie dann einen Ausgabe- bzw. Rückgabeschein mit dem Sie Ihr Tonnen-Anliegen am Wertstoffhof (zu den Öffnungszeiten) erledigen können.

Ohne einen Ausgabe- bzw. Rückgabschein können am Wertstoffhof keine Tonnenaktionen erfolgen! 

 

Öffnungszeiten Wertstoffhof (Sindlhauser Str. 23):

Montag 14-18 Uhr

Donnerstag 9-12 Uhr

Freitag 9-12 Uhr und 14-18 Uhr

Samstag 9-13 Uhr

 

Mieter oder andere Personen benötigen einen vom Eigentümer unterschriebenen Antrag auf Benutzung von Restmüllbehältern oder eine Vollmacht des Eigentümers.

Download hier: Vollmacht Restmülltonne

 

Bitte beachten:

Mülltonnen dürfen nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Abfälle verwendet werden.

Sie dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Abfälle dürfen nicht eingestampft oder eingepresst werden. 

Bei Rückgabe einer Mülltonne an den Wertstoffhof muss diese geleert und gereinigt sein. Von Ihnen angebrachte Aufkleber oder Beschriftungen sind vollständig zu entfernen. 

Die Mülltonnen sind Eigentum des Landkreises und werden an andere Bürger wieder weitergegeben.

Von Bürgern beschädigte Tonnen werden vom Landratsamt je nach Alter und Zustand in Rechnung gestellt.    

 

Müllgroßbehälter:

1.100 L Eigentumsbehälter: 63,-- € je Leerung (Anschaffungskosten erfragen Sie bitte bei der Landkreismüllabfuhr (siehe unten))

1.100 L Mietbehälter: 273,-- € Monatspauschale inkl. wöchentl. Leerung

Müllgroßbehälter können bei der Landkreismüllabfuhr angefordert werden (08031 392-4358)

 

Zusätzliche 70L-Müllsäcke:  5,00 €, erhältlich im Bürgerbüro, Zimmer EG21/EG22 

 

Eigenkompostierung:

Das Landratsamt Rosenheim gewährt einen Zuschuss (50% des Kaufpreises, max. 25,--€) zum Kauf eines Kompostbehälters. Den Antrag erhalten Sie im Rathaus (Altbau, 1. Stock, Zimmer OG01) oder zum Download hier: Zuschuss Kompostbehälter.

Informationen und Tipps zur Kompostierung finden Sie hier: Kompostratgeber.

 

Bioabfall-Sammlung:

Informationen zur Sammlung und Entsorgungsmöglichkeit von Bioabfall finden Sie auf der Bürgerservice-Seite: Wertstoffhof 

 

Umweltmobil - Problemabfälle:

Das Umweltmobil kommt 2x im Jahr zum Wertstoffhof in Tuntenhausen:

- Donnerstag 14.03.2024,  09:00 - 11:00 Uhr

- Donnerstag 31.10.2024,  09:00 - 11:00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auf der Bürgerservice-Seite: Wertstoffhof.

 

Sperrmüll - Entsorgung:

Sie können am Wertstoffhof max. 2m³ Sperrmüll abgeben (jeder angefangene 1/4 m³ kostet 7,50 €).

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, Sperrmüll von zu Hause abholen zu lassen.

 

Müllgebührenermäßigung für Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr:

Ab 01.01.2024 wird die Ausgabe der kostenlosen Windelsäcke eingestellt. 

Auf Antrag erhalten Sie zukünftig einen Zuschuss, mit dem Sie Ihre Müllgebühren reduzieren können. 

Informationen erhalten Sie hier als Download:

- Infoblatt

- Antrag "Ermäßigung der Müllgebühren für Eltern mit Kindern von 0 bis 2 Jahren"

- Antrag "Benutzung von Restmüllbehältern"

 

-> Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des Zuschusses erst ab 01.01.2024 möglich ist.

 

Müllgebührenermäßigung bei besonderen Härtefällen:

Bei privaten Haushalten, in denen ständig eine Person lebt, die dauerhaft in größerem Maße Hygieneartikel (Windeln, Einlagen, u. ä.) benötigt und deshalb regelmäßig größere Restmüllmengen als üblich zu entsorgen sind

oder 

in denen ständig mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird in Anwendung der Härtefallregelung die Gebühr bei Vorliegen einer sozialen Härte um 50 % der Normalgebühr für ein 80 L Restmüllgefäß ermäßigt (monatlich 4,85 €).

Der Ermäßigungsbetrag wird jeweils im Dezember erstattet.

 

Der Antrag auf Gebührenermäßigung ist schriftlich bei der Gemeinde zu stellen. Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Ermäßigungsgründe sind glaubhaft zu machen. Das Antragsformular erhalten Sie im Rathaus (Altbau), 1. OG, Zimmer OG01 oder hier zum Download:   Antrag auf Ermäßigung der Müllgebühren

 

Bei Mietwohngrundstücken wird die Ermäßigung gegenüber dem Grundstückseigentümer/Gebührenpflichtigen zugunsten der Person/des Haushalts ausgesprochen, für den die Härtefallregelung angewendet wird. 

 

Öffentliche Containerstandplätze im Gemeindebereich Tuntenhausen:

Zahlreiche Wertstoffinseln bieten den Bürgern die Möglichkeit, auch außerhalb der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und direkt vor Ort, bestimmte Wertstoffe zu entsorgen. Folgende Aufstellung bietet einen Überblick über die eingerichteten Containerstandplätze: Containerstandplätze Stand 01/2024

Beachten Sie bitte auch folgenden Hinweis zur Benutzung der Wertstoffinseln

 

Bitte informieren Sie sich über die Altglas-Sammlung! Hier das aktuelle Merkblatt des Landratsamtes Rosenheim zum Download:

Merkblatt Altglas

 

Vom Landratsamt Rosenheim gibt es neue Informationen bezüglich dem Bienenschutz und der Sortenreinheit beim Glasrecycling. Hier die aktuellen Pressemeldungen zum Nachlesen: Pressemeldung LRA 24.05.21  und  Sortenreinheit beim Glasrecycling

 

Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten: werktags von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr.