Abfallwirtschaft
Ihr Ansprechpartner:
Frau Dunker
Telefon: 08067 9070-21, Zimmer OG03
E-Mail:
Hier kommen sie auf die Informationsseite des Landratsamtes Rosenheim zum Thema Abfall. Dort können Sie auch die App herunterladen.
AKTUELLES
Entsorgung von eventuell mit dem Coronavirus kontaminierten Abfällen aus privaten Haushalten
Im Landkreis Rosenheim werden die Abfälle der Restmülltonne thermisch in einer Müllverbrennungsanlage behandelt.
Aus diesem Grund können Abfälle aus privaten Haushalten, die eventuell mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sind, unter Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden.
Kontaminierte Abfälle dürfen nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden, sondern sind stattdessen in stabile und reißfeste Müllsäcke zu verpacken. Dazu können Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz und Hygieneartikel gehören, aber auch sonst verwertbare Abfälle wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde.
Allgemein gilt, COVID-19-Verdachtsfälle und leicht erkrankte COVID-19-Patienten sollen ihren Abfall im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen.
Die Müllsäcke sind durch Verknoten sicher zu verschließen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um eine Gefährdung von weiteren Personen (Nachbarn, Müllwerker usw. ) auszuschließen.
Ganz grundsätzlich gibt es bei der Abfuhr der Restmüll- und Papiertonnen durch die Landkreismüllabfuhr zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen. Die Termine für die Leerungen finden wie geplant statt.
Des Weiteren stehen für die getrennte Entsorgung der Abfälle auch weiterhin die Wertstoffinseln sowie die Wertstoffhöfe im Landkreis Rosenheim zur Verfügung.
(Auszug aus der Information des Landratsamtes Rosenheim vom 16.03.2020 und der Pressemitteilung vom 31.03.2020)
Leerungstermine der Restmülltonnen (40 L/80 L/120 L/240 L) in 2021:
Mo. 11.01. | Mo. 25.01. | Mo. 08.02. | Mo. 22.02. | Mo. 08.03. | Mo. 22.03. | Di. 06.04. |
Mo. 19.04. | Mo. 03.05. | Mo. 17.05. | Mo. 31.05. | Mo. 14.06. | Mo. 28.06. | Mo. 12.07. |
Mo. 26.07. | Mo. 09.08. | Mo. 23.08. | Mo. 06.09. | Mo. 20.09. | Mo. 04.10. | Mo. 18.10. |
Di. 02.11. | Mo. 15.11. | Mo. 29.11. | Mo. 13.12. | Mo. 27.12. |
Leerungstermine der Altpapiersammlung in 2021:
Mo. 11.01. | Mo. 08.02. | Mo. 08.03. | Di 06.04. | Mo. 03.05. | Mo. 31.05. | Mo. 28.06. |
Mo. 26.07. | Mo. 23.08. | Mo. 20.09. | Mo. 18.10. | Mo. 15.11. | Mo. 13.12. |
Zur Anforderung einer kostenlosen Papiertonne wenden Sie sich bitte an:
Chiemgau Recycling GmbH, Tel. 08035 96876-80
Leerungstermine für Müllgroßbehälter (1.100 L) in 2021:
wöchentlich immer montags.
Ausnahmen in 2021: Dienstag 06.04.21, Dienstag 25.05.21, Dienstag 02.11.21.
Bitte stellen Sie Ihre Tonnen am Leerungstag ab 6.00 Uhr für die Landkreismüllabfuhr bereit.
Wurde Ihre Tonne nicht geleert? Rufen Sie bitte die Landkreismüllabfuhr (08031 392-4355) an.
Die Müllabfuhrtermine in Kalenderform können Sie unter folgendem Link des Landratsamtes Rosenheim herunterladen:
https://www.abfall.landkreis-rosenheim.de/abfuhrkalender
Abfallbeseitigungsgebühren seit 01.07.2012:
Tonnengröße | ohne Kompostabschlag/Monat | Quartal | Jahr | mit Kompostabschlag/Monat | Quartal | Jahr |
40 L | 6,00 € | 18,00 € | 72,00 € | 5,40 € | 16,20 € | 64,80 € |
80 L |
9,70 € |
29,10 € | 116,40 € | 8,60 € | 25,80 € | 103,20 € |
120 L | 14,50 € | 43,50 € | 174,00 € | 12,90 € | 38,70 € | 154,80 € |
240 L | 29,00 € | 87,00 € | 348,00 € | 25,80 € | 77,40 € | 309,60 € |
Die Abrechnung erfolgt nur über den Eigentümer und nicht über den Mieter.
Die Gebühr ermäßigt sich auf Antrag, sofern der Gebührenschuldner glaubhaft macht, dass grundsätzlich alle auf dem angeschlossenen Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe durch Eigenkompostierung verwertet werden (siehe Gebühren "mit Kompostabschlag").
Wollen Sie als Eigentümer eine Tonne abholen, zurückgeben oder tauschen?
Melden Sie sich hierzu im Rathaus (Altbau 1. Stock), Zimmer OG03.
Hier gibt's vorab den Antrag zum Download: Antrag auf Benutzung von Restmüllbehältern
Mieter oder andere Personen benötigen einen vom Eigentümer unterschriebenen Antrag auf Benutzung von Restmüllbehältern oder eine Vollmacht des Eigentümers.
Download hier: Vollmacht Restmülltonne
Bitte beachten:
Mülltonnen dürfen nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Abfälle verwendet werden.
Sie dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Abfälle dürfen nicht eingestampft oder eingepresst werden.
Bei Rückgabe einer Mülltonne an die Gemeinde muss diese geleert und gereinigt sein. Von Ihnen angebrachte Aufkleber oder Beschriftungen sind vollständig zu entfernen.
Die Mülltonnen sind Eigentum des Landkreises und werden an andere Bürger wieder weitergegeben.
Von Bürgern beschädigte Tonnen werden vom Landratsamt je nach Alter und Zustand in Rechnung gestellt.
Müllgroßbehälter:
1.100 L Eigentumsbehälter: 63,-- € je Leerung (Anschaffungskosten erfragen Sie bitte bei der Landkreismüllabfuhr (siehe unten))
1.100 L Mietbehälter: 273,-- € Monatspauschale inkl. wöchentl. Leerung
Müllgroßbehälter können bei der Landkreismüllabfuhr angefordert werden (08031 392-4358)
Zusätzliche 70L-Müllsäcke: 5,00 €, erhältlich in der Gemeindekasse (Altbau 1. Stock), Zimmer OG04
Eigenkompostierung:
Das Landratsamt Rosenheim gewährt einen Zuschuss (50% des Kaufpreises, max. 25,--€) zum Kauf eines Kompostbehälters. Den Antrag erhalten Sie im Rathaus (Altbau, 1. Stock, Zimmer OG03) oder zum Download hier: Kompostbehälterzuschuss.pdf .
Bioabfall-Sammlung:
Informationen zur Sammlung und Entsorgungsmöglichkeit von Bioabfall finden Sie auf der Bürgerservice-Seite: Wertstoffhof
Umweltmobil - Problemabfälle:
Das Umweltmobil kommt 2x im Jahr zum Wertstoffhof:
Mittwoch 09.06.21 und Mittwoch 06.10.21 jeweils 13.00 - 14.30 Uhr
Weitere Informationen finden Sie auf der Bürgerservice-Seite: Wertstoffhof
Sperrmüll - Entsorgung:
Sie können am Wertstoffhof max. 2m³ Sperrmüll abgeben (jeder angefangene 1/4 m³ kostet 7,50 €).
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, Sperrmüll von zu Hause abholen zu lassen.
Infos hierzu bietet die Sperrmüllkarte und das Abfallinfoblatt Sperrmüll des Landkreises Rosenheim.
Kostenlose Windelentsorgung durch Ausgabe von Windelsäcken:
Berechtigt sind Familien mit Kindern im Säuglings- oder Kleinkindalter von 0 bis 2 Jahren.
Weitere Informationen hier als Download: Information zu kostenlosen Windelentsorgung
Müllgebührenermäßigung bei besonderen Härtefällen:
Bei privaten Haushalten, in denen ständig eine Person lebt, die dauerhaft in größerem Maße Hygieneartikel (Windeln, Einlagen, u. ä.) benötigt und deshalb regelmäßig größere Restmüllmengen als üblich zu entsorgen sind
oder
in denen ständig mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird in Anwendung der Härtefallregelung die Gebühr bei Vorliegen einer sozialen Härte um 50 % der Normalgebühr für ein 80 l Restmüllgefäß ermäßigt (monatlich 4,85 €).
Der Ermäßigungsbetrag wird jeweils im Dezember erstattet.
Der Antrag auf Gebührenermäßigung ist schriftlich bei der Gemeinde zu stellen. Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Ermäßigungsgründe und einer sozialen Härte sind formlos glaubhaft zu machen. Das Antragsformular erhalten Sie im Rathaus (Altbau), 1. OG, Zimmer OG03 oder hier zum Download: Antrag auf Ermäßigung der Müllgebühren
Bei Mietwohngrundstücken wird die Ermäßigung gegenüber dem Grundstückseigentümer/Gebührenpflichtigen zugunsten der Person/des Haushalts ausgesprochen, für den die Härtefallregelung angewendet wird.
Öffentliche Containerstandplätze im Gemeindebereich Tuntenhausen:
Zahlreiche Wertstoffinseln bieten den Bürgern die Möglichkeit, auch außerhalb der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und direkt vor Ort, bestimmte Wertstoffe zu entsorgen. Folgende Aufstellung bietet einen Überblick über die eingerichteten Containerstandplätze:
Containerstandplätze Stand 2021
Bitte informieren Sie sich über die Altglas-Sammlung! Hier das aktuelle Merkblatt des Landratsamtes Rosenheim zum Download:
Altglas Merkblatt (Stand März 2017).pdf
Vom Landratsamt Rosenheim gibt es neue Informationen bezüglich dem Bienenschutz und der Sortenreinheit beim Glasrecycling. Hier die aktuellen Pressemeldungen zum Nachlesen: Bienenschutz beim Glasrecycling und Sortenreinheit beim Glasrecycling
Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten: werktags von 7:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 19:00 Uhr.