Die Kindertagespflege ist für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Krippe. Bei Buchung einer Tagespflegeperson wird von den Eltern gem. § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII ein Kostenbeitrag, vom Kreisjugendamt Rosenheim per Kostenbeitragsbescheid festgesetzt. Die aktuell geltenden monatlichen Kostenbeiträge stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Familien können bei Bedarf den Erlass des Kostenbeitrags beantragen. Hierzu benötigen wir einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Situation. Alle notwendigen Informationen sowie den Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages finden Sie im Formularbereich. Ein Erlass des Kostenbeitrages erfolgt frühestens ab dem Monat der Antragsstellung.
Daniela Harzt
Tel. +49 8031 392-2493
Fax +49 8031 392-92493
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Kitaplatz-ANMELDUNG über das Bürgerserviceportal möglich!
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Mit der Kitaplatz-Bedarfsanmeldung (im Bürgerserviceportal „Kitaplatz“ genannt) können Eltern bequem und sicher ihren Bedarf für einen Kinderbetreuungsplatz online anmelden.
Das Bürgerservice-Portal (BSP) bietet einen Überblick über unsere Kinderbetreuungsangebote der unterschiedlichen Träger mit ihren Besonderheiten.
Eltern können sich über die Angebote informieren, unter Verwendung ihres Bürgerkontos eine persönliche Favoriten-Liste erstellen und sich mit nur einmaligem Abschicken der Anmeldedaten für verschiedene Einrichtungen für das kommende Betreuungsjahr (1.September bis 31. August) vormerken lassen – sicher und einfach. Die Eltern erhalten eine Nachricht im elektronischen Postkorb, wann sie Ihre Rückmeldung für die Platzzusage erhalten, und ein PDF-Dokument mit ihren erfassten Daten: Klare Kommunikation bedeutet weniger Rückfragen.
Kontakt
Monika Brunnauer
Brünnsteinstrasse 8 83104 Tuntenhausen OT Ostermünchen