Anmeldung zur Ferienbetreuung für das Schuljahr 24/25 nur noch bis 20.09.2024 möglich!
BRK-Ferienbetreuung der Grundschulen im Gemeindegebiet Tuntenhausen an der Offenen Ganztagsschule (OGTS) in Schönau
Schuljahr 2024/2025
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
im Schuljahr 2024/2025 wird der BRK-Kreisverband Rosenheim als Träger des Offenen Ganztags an der Schule in Schönau zum wiederholten Mal die gesamte Ferienbetreuung für die Grundschulkinder im Gemeindegebiet Tuntenhausen anbieten. Dieses Angebot ist in Kooperation mit der Gemeinde Tuntenhausen entstanden. Ziel dieses Angebotes soll es sein, Synergien zu nutzen, den Eltern im Gemeindegebiet ein breites Betreuungsangebot zu ermöglichen und die Wahrscheinlichkeit eines Zustandekommens zu erhöhen.
Damit die Ferienbetreuung für alle Seiten gut planbar ist, haben wir einige Rahmenbedingungen festgesetzt:
• Zentrale verbindliche Anmeldung für das gesamte Schuljahr mittels Anmeldeformulare zur Ferienbetreuung bis spät. 20. September 2024 beim BRK-Kreisverband Rosenheim, OGTS Schönau per Email unter möglich.
• Mindestteilnehmerzahl pro Tag: 6 Kinder
• Maximalteilnehmerzahl pro Tag: 20 Kinder
• Örtlichkeit: Grundschule Schönau, OGTS-Räumlichkeiten
• Betreuungszeit: 8 – 14 Uhr, Bringzeit 8-9 Uhr, Holzeit 12-14 Uhr
• Kosten 22€ pro Tag inkl. Materialgeld und Getränke
• Getränke: Wasser und Tee werden bereitgestellt
• Brotzeit: Bringen die Kinder selbst mit (kalt im Rucksack gepackt)
• Versicherung: Freiwilliges Zusatzangebot, Kinder sind über Eltern kranken- und haftpflichtversichert
• Schülerbeförderung: Es fährt kein Bus, Sie müssen Ihr Kind selbst bringen und holen
• Abrechnung: Erfolgt nach der jeweiligen Ferienbetreuung mittels SEPA-Einzug
• Programm: Wird jeweils vor den Ferien bekannt gegeben (z.B. Waldtage, Erste Hilfe, Faschingsparty, Osterbasteln, Kreativwerkstatt, Sportangebote uvm.)
Der Rücklauf der Anmeldungen ist für den 20. September 2024 festgelegt, um ein Zustandekommen der Ferienbetreuung verbindlich planen zu können. Sie erhalten ab dem 25. September 2024 eine vorbehaltliche Rückmeldung, ob und wann die Ferienbetreuung zustande kommt. Eine Nachmeldung ist nur in Ausnahmefällen bei Personalund Platzressourcen möglich. BRK-Kreisverband Rosenheim Seite 2/2 Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Ferienbetreuung verbindlich ist – sollten Sie kurzfristig vom Angebot zurücktreten, müssen wir aus planerischen Gründen den vollen Beitrag von Ihnen einziehen (Ausnahme: Kind krank mit Attest oder andere entsprechende Umstände nach Klärung). Bitte beachten Sie, dass sich bis zur Vertragserstellung und auch darüber hinaus dennoch Änderungen ergeben können, da ausfallende pädagogische Fachkräfte immer schwerer nachzubesetzen sind und die Anzahl der Betreuungsplätze an die Zahl der tätigen pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gebunden ist. Das BRK KV Rosenheim ist berechtigt die Ferienbetreuung, bei Krankheit des Personals, genereller Personalknappheit oder aus anderen wichtigen Gründen zeitweilig oder auch ganz zu schließen, falls die Aufsicht und Betreuung der Kinder nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Seien Sie dennoch versichert, dass wir uns größtmöglich um eine stabile Personalausstattung und daraus folglich, um eine stabile Betreuung bemühen werden. Bei Fragen zur Ferienbetreuung können Sie sich gerne an das BRK KV Rosenheim, Abteilung Soziale Arbeit (Fr. Galler, Tel. 08031/3019-942) oder die OGTS Schönau (Fr. Christl, Tel. 08065/180239) wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Galler Ramona Raphaela Christl
Stellvertr. Abteilungsleitung und Fachberatung Leitung und Koordinatorin
Abteilung Soziale Arbeit OGTS Schönau
BRK-Kreisverband Rosenheim BRK-Kreisverband Rosenheim
Tel. 08031/3019-942 Tel. 08065/180239
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