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Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Schwaigerfeld West“ im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 194/2 der Gemarkung Beyharting gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 16 „Schwaigerfeld West“ im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 194/2 der Gemarkung Beyharting, in Beyharting, Flurweg 11, zu ändern.

Die Änderung des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom

30.05. bis einschließlich 29.06.2017

im Rathaus, Graf-Arco-Straße 18, 83104 Tuntenhausen, Zimmer Nr. 9, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.

Wesentliche umweltbezogene Informationen liegen nicht vor.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Auf die Vorschriften des § 47 Abs. 2 a VwGO wird ausdrücklich hingewiesen.

 

Gemeinde Tuntenhausen

Tuntenhausen, am 17.05.2017

 

gez.

W e i g l

Erster Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Tuntenhausen
Fr, 19. Mai 2017

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