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Erneut sehr hohe Waldbrandgefahr - bis auf weiteres Verbot von Daxenfeuern

Die aktuelle Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes weist in den kommenden Tagen eine sehr hohe Waldbrandgefahr auf.
Das Landratsamt teilt mit, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) erneut ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.

Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein.

Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.

 

Wir bitten dringend um Beachtung!

 

Wir geben es bekannt, sobald sich die Situation wieder entspannt hat.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Tuntenhausen
Mi, 30. April 2025

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