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Hohe Waldbrandgefahr; Sofortiges Verbot von Daxenfeuern

Der Deutsche Wetterdienst informiert aktuell auf seiner Internetseite, dass in den kommenden zwei Tagen (Freitag 07.03.2025 und Samstag 08.03.2025, Stufe 3 und 4) eine hohe Waldbrandgefahr herrscht.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.

Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein.

Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.

 

Wir bitten dringend um Beachtung!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Tuntenhausen
Fr, 07. März 2025

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