Kommunalwahl 08.03.2026

Wahl_Kreuz

Wer darf wählen?

  • alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürger

  • die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (*8. März 2008)

  • sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten

  • und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

 

Termine - klein

Wie wirkt sich ein Umzug auf das Wahlrecht aus?

Umzugszeitraum 09.01.2026 – 25.01.2026

Umzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Landkreises:

  • Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde

  • Wahlberechtigt für die Landkreiswahlen in der Zuzugsgemeinde

Umzug in eine Gemeinde außerhalb des Landkreises:

  • Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde für
    die Gemeinderatswahlen

  • Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde für
    die Landkreiswahlen

Ausnahme: Wiederzuzug innerhalb eines Jahres!

Umzugszeitraum 26.01.2026 – 15.02.2026

Umzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Landkreises:

  • Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde

  • Wahlberechtigt für die Landkreiswahlen; Eintragung in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde auf Antrag

Umzug in eine Gemeinde außerhalb des Landkreises:

  • Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde für
    die Gemeinderatswahlen

  • Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde für
    die Landkreiswahlen

Ausnahme: Wiederzuzug innerhalb eines Jahres!

Umzugszeitraum 16.02.2026 – 07.03.2026

Umzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Landkreises:

  • Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde

  • Wahlberechtigt für die Landkreiswahlen in Wegzugsgemeinde; keine Eintragung in der
    Zuzugsgemeinde mehr möglich

Umzug in eine Gemeinde außerhalb des Landkreises:

  • Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde für
    die Gemeinderatswahlen

  • Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde für
    die Landkreiswahlen

Ausnahme: Wiederzuzug innerhalb eines Jahres!

 

Bei Rückfragen können Sie sich an das Wahlamt unter der Telefonnummer 08067 9070-34 oder
per E-Mail an wenden.

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Bekanntmachungen

Briefumschlag - 118 h

Briefwahl

Beantragung von Briefwahlunterlagen

 

Achtung

Der Versand bzw. die Ausgabe der Unterlagen darf frühestens ab dem 16.02.2026 erfolgen.

Pfeil_rechts - 118 h

Wahlhelfer

Sie möchten uns bei der bevorstehenden Kommunalwahl als Wahlhelfer unterstützen?

Hier geht es direkt zum Meldeformular:

 

Meldung als freiwilliger Wahhelfer

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Probestimmzettel Gemeinderat

Über diesen interaktiven Probestimmzettel haben Sie die Möglichkeit, die Auswirkungen der möglichen Stimmvergaben zu testen.

 

Grundsätzlich gilt:

  • Sie haben maximal 20 Stimmen

  • Jeder Kandidat darf höchstens drei Stimmen erhalten

  • Eine listenübergreifende Stimmvergabe ist  zulässig

Chart

Das Landratsamt veröffentlicht die Ergebnisse der Landrats-Stichwahl unter folgenden Link:

 

Am Wahlsonntag werden ab 18:00 Uhr die Links zu den Ergebnisseiten freigeschaltet:

 

Das Landratsamt veröffentlicht die Ergebnisse unter folgenden Links: