Kommunalwahl 08.03.2026

Wer darf wählen?
alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürger
die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (*8. März 2008)
sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten
und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wie wirkt sich ein Umzug auf das Wahlrecht aus?
Umzugszeitraum 09.01.2026 – 25.01.2026
Umzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Landkreises:
Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde
Wahlberechtigt für die Landkreiswahlen in der Zuzugsgemeinde
Umzug in eine Gemeinde außerhalb des Landkreises:
Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde für
die GemeinderatswahlenWahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde für
die Landkreiswahlen
Ausnahme: Wiederzuzug innerhalb eines Jahres!
Umzugszeitraum 26.01.2026 – 15.02.2026
Umzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Landkreises:
Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde
Wahlberechtigt für die Landkreiswahlen; Eintragung in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde auf Antrag
Umzug in eine Gemeinde außerhalb des Landkreises:
Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde für
die GemeinderatswahlenWahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde für
die Landkreiswahlen
Ausnahme: Wiederzuzug innerhalb eines Jahres!
Umzugszeitraum 16.02.2026 – 07.03.2026
Umzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Landkreises:
Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde
Wahlberechtigt für die Landkreiswahlen in Wegzugsgemeinde; keine Eintragung in der
Zuzugsgemeinde mehr möglich
Umzug in eine Gemeinde außerhalb des Landkreises:
Wahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde für
die GemeinderatswahlenWahlberechtigung entfällt sowohl in der Wegzugsgemeinde wie auch in der Zuzugsgemeinde für
die Landkreiswahlen
Ausnahme: Wiederzuzug innerhalb eines Jahres!
Bei Rückfragen können Sie sich an das Wahlamt unter der Telefonnummer 08067 9070-34 oder
per E-Mail an wenden.

Bekanntmachungen
Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses
Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats
Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 08.03.2026
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichnung von Wahlvorschlägen

Briefwahl
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Achtung
Der Versand bzw. die Ausgabe der Unterlagen darf frühestens ab dem 16.02.2026 erfolgen.

Wahlhelfer
Sie möchten uns bei der bevorstehenden Kommunalwahl als Wahlhelfer unterstützen?
Hier geht es direkt zum Meldeformular:

Probestimmzettel Gemeinderat
Über diesen interaktiven Probestimmzettel haben Sie die Möglichkeit, die Auswirkungen der möglichen Stimmvergaben zu testen.
Grundsätzlich gilt:
Sie haben maximal 20 Stimmen
Jeder Kandidat darf höchstens drei Stimmen erhalten
Eine listenübergreifende Stimmvergabe ist zulässig

Das Landratsamt veröffentlicht die Ergebnisse der Landrats-Stichwahl unter folgenden Link:
Am Wahlsonntag werden ab 18:00 Uhr die Links zu den Ergebnisseiten freigeschaltet: