Kommunalwahl 2020
Stichwahl am 29.03.2020
Die Stichwahl den Landrat findet aufgrund der aktuellen Situation als reine Briefwahl statt.
Falls Ihnen die Briefwahlunterlagen noch nicht zugegangen sind, melden Sie sich bitte zu den nachfolgenden Zeiten unter Tel. 08067 9070-34 oder 08067 9070-13:
- Samstag, 28.03.2020 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Sonntag, 29.03.2020 von 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Die Wahlbriefe können am Wahltag bis 18:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.
Am Wahlsonntag sind keine Wahllokale vor Ort für die Abstimmung geöffnet.
Wahl des Bürgermeisters, des Landrats, des Gemeinderats und des Kreistags am 15.03.2020
Am 15. März 2020 werden Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat und Kreistag neu gewählt. Im Falle einer notwendigen Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters bzw. des Landrats findet diese am 29. März 2020 statt.
Nachfolgend finden Sie Hinweise und weiterführende Links.
Informationen des Bayerischen Landesamts für Statistik
Präsentation der Wahlergebnisse
Am Wahlabend werden an dieser Stelle weiterführende Links freigeschaltet, unter denen die aktuellen Ergebnisse der verschiedenen Wahlen verfolgt werden können.
- Ergebnisse Bürgermeisterwahl
- Ergebnisse Landratswahl
- Ergebnisse Gemeinderatswahl
- Ergebnisse Kreistagswahl
Wahlbenachrichtigungskarte wird durch Wahlbrief ersetzt
In diesem Jahr erhalten Sie erstmalig statt der bisher üblichen Wahlbenachrichtigungskarte einen Wahlbrief. Auf ihm sind alle notwendigen Informationen zur Abstimmung im jeweiligen Stimmbezirk bzw. zur Beantragung von Briefwahlunterlagen enthalten.
So schaut der Wahlbrief aus: Muster Wahlbenachrichtigungsbrief
Auf der Wahlbenachrichtigung hat sich bei der Adresse des Bürgerservice-Portals leider ein Fehler eingeschlichen. Bitte verwenden Sie der Einfachheit halber den Link unten bzw. links im Block 'Bürgerservice'.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Ab dem 12.02.2020 ist grundsätzlich in unserem Bürgerservice-Portal die Möglichkeit eröffnet, für die Kommunalwahl die Briefwahlunterlagen anzufordern. Sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt (spätestens am 23.02.2020) können Sie diesen Dienst in Anspruch nehmen.
Alternativ können Sie selbstverständlich schriftlich oder persönlich in unserem Bürgerbüro die Briefwahlunterlagen beantragen.
Am 12.02.2020 wurden wir vom zuständigen Landratsamt Rosenheim darüber informiert, dass die Stimmzettel für die Landrats- sowie die Kreistagswahl voraussichtlich ab der 9. KW (ab dem 24.02.2020) ins Landratsamt geliefert werden. Im Anschluss werden diese an die Gemeinden verteilt. Somit können wir voraussichtlich erst im Laufe der 9. KW die Briefwahlunterlagen versenden.
Unabhängig davon können Sie den Antrag für die Briefwahlunterlagen bei uns stellen, sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung zugegangen ist.
Den ersten Teil der Stimmzettel für die Landrats- und Kreistagswahl können wir am Nachmittag des 24.02.2020 im Landratsamt Rosenheim abholen. Somit können wir ab dem 25.02.2020 mit dem Versand der beantragten Briefwahlunterlagen beginnen.
Probestimmzettel für die Wahl des Gemeinderats
Ab sofort steht Ihnen ein Probestimmzettel zur Verfügung. Mit diesem können Sie testweise die Vergabe der maximal zur Verfügung stehenden 20 Stimmen (höchstens drei Stimmen pro Kandidat, auch Kandidaten verschiedener Listen können gewählt werden) durchführen. Dabei werden Sie sofort darauf hingewiesen, wenn sie ungültige Stimmvergaben vorgenommen haben.
Durch Klick mit der linken Maustaste vergeben sie jeweils eine Stimme, ein Klick mit der rechten Maustaste löscht einzelne Stimmen wieder.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters
- Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats
- Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses für die Wahl des Gemeinderats und des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 15. März 2020
- Bekanntmachung zur Stichwahl des Landrats
- Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters
- Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats
- Wahlbekanntmachung
- Bekanntgabe zur Veröffentlichung der Landkreiswahlvorschläge
- Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen
- Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters und Gemeinderats