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Sofortiges Verbot von Daxenfeuern und offenen Feuerstellen in Waldnähe

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern  

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

der Deutsche Wetterdienst hat dem Landratsamt die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.

 

Das Landratsamt weist daher darauf hin, dass gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.  

 

Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.

 

Wir bitten Sie dringend um Beachtung!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Tuntenhausen
Di, 19. Juli 2022

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