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Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge

Mit Wirkung vom 01.01.2018 gilt die gesetzliche Regelung, dass für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen keine Ausbaubeiträge mehr erhoben werden dürfen.

Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2017 noch zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen und durch diese in unzumutbarer Weise belastet wurden, sollen durch den Freistaat finanziell entlastet werden. Hierfür wurde vom Bayerischen Staatsministerium ein Härtefallfonds eingerichtet. Es muss eine Zahlungspflicht von mindestens 2.000 Euro bestanden haben und der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Eigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigter des betroffenen Grundstücks sein.

Eine Antragstellung ist nur im Zeitraum vom 01.07.2019 bis 31.12.2019 möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem angefügten Flyer.