Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Schwaigerfeld West“ im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 194/2 der Gemarkung Beyharting gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 16 „Schwaigerfeld West“ im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 194/2 der Gemarkung Beyharting, in Beyharting, Flurweg 11, zu ändern.
Die Änderung des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom
30.05. bis einschließlich 29.06.2017
im Rathaus, Graf-Arco-Straße 18, 83104 Tuntenhausen, Zimmer Nr. 9, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
Wesentliche umweltbezogene Informationen liegen nicht vor.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Auf die Vorschriften des § 47 Abs. 2 a VwGO wird ausdrücklich hingewiesen.
Gemeinde Tuntenhausen
Tuntenhausen, am 17.05.2017
gez.
W e i g l
Erster Bürgermeister
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