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Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Tuntenhausen Frauen und Männer, die am Amtsgericht Rosenheim und Landgericht Traunstein als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss des Landratsamtes Rosenheim schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bei Frau Sabine Meindl Tel.: 08067 9070-19, E-Mail: .

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an das Jugendamt des Landkreises Rosenheim, genauere Kontaktdaten erhalten sie im Rathaus Tuntenhausen.

Für beide Ämter finden Interessenten in der Anlage das dazugehörige Bewerbungsformular, dankenswerterweise zur Verfügung gestellt von schoeffenwahl.de.

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