Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Das Landesamt für Steuern informiert
Die Bewertung von Grundstücken erfolgt aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nach neuen Kriterien.
Das beigefügten Schreiben des Bayerischen Landesamts für Steuern enthält grundlegende Informationen zu der daraus resultierenden Grundsteuerreform.
Die Gemeindeverwaltung kann Ihnen keine verbindlichen Auskünfte zu dieser Reform geben.
Bitte wenden Sie sich daher mit Ihren Fragen ausschließlich an die Bayerische Steuerverwaltung.
Diese ist von
Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 – 18:00 Uhr
und
Freitag zwischen 08:00 – 16:00 Uhr
auch unter Telefon 089 30700077 erreichbar.
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