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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Das Landesamt für Steuern informiert

Die Bewertung von Grundstücken erfolgt aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nach neuen Kriterien.
Das beigefügten Schreiben des Bayerischen Landesamts für Steuern enthält grundlegende Informationen zu der daraus resultierenden Grundsteuerreform.

 

Die Gemeindeverwaltung kann Ihnen keine verbindlichen Auskünfte zu dieser Reform geben.

 

Bitte wenden Sie sich daher mit Ihren Fragen ausschließlich an die Bayerische Steuerverwaltung.

 

Diese ist von

Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 – 18:00 Uhr

und

Freitag zwischen 08:00 – 16:00 Uhr

 

auch unter Telefon 089 30700077 erreichbar.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Tuntenhausen
Do, 05. Mai 2022

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