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Rathaus seit 04.04.2022 wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet

Aufgrund der aktuellen Beschlüsse von Bundes- und Staatsregierung werden für einen Besuch des Rathauses ab Montag, 04.04.2022 alle coronabedingten Einschränkungen aufgehoben. Es entfallen somit die 3G-Nachweispflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske während des Besuchs.

Terminvereinbarungen sind zu den üblichen Öffnungszeiten ebenfalls nicht mehr erforderlich. Trotzdem begrüßen wir es, wenn Sie mit den zuständigen Beschäftigten Termine vorab absprechen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Tuntenhausen
Fr, 01. April 2022

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