Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine

Sie können Wohnraum zur Verfügung stellen?
Melden Sie Ihre Unterbringungsmöglichkeiten bitte an das Funktionspostfach 

 

Sie möchten persönlich helfen?
Egal ob Sie übersetzen können, bei Arztbesuchen, Einkäufen, Behördenkontakten begleiten wollen oder einfach nur Ihre Zeit für eine persönliche Betreuung zur Verfügung stellen können.
Ein Online-Formular zur Kontaktaufnahme finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Rosenheim

 

Wie müssen sich Kriegsflüchtlinge registieren:

Es ist wichtig, dass sich die Kriegsflüchtlinge beim Landratsamt Rosenheim registrieren.

Denn dann erhalten sie eine offizielle Aufenthaltserlaubnis und weitere Leistungen (Geld- und/oder Sachleistungen).

 

Wenn Flüchlinge bereits im Landkreis Rosenheim wohnen (z.B. bei Verwandten) melden Sie sich bitte über das Online Formular auf der Seite www.landkreis-rosenheim.de oder schicken Sie das ausgefüllte Formular an

 

Für Unterstützung bei Einkäufen, Arztbesuchen usw, unterstüzt der Asylhelferkreis die Betroffenen Personen. Bei auftretenden Fragen oder aber Unterstützung zu erhalten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Frau Meindl unter 08067/907019 oder auch die Nachbarschaftshilfe (Asylhelferkreis) Frau Breuer unter 08067/9101 , zur Verfügung.

 

Sonderöffungszeiten für Ukraineflüchtlinge

Um Flüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert mit einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitsgenehmigung auszustatten, bietet die Ausländerbehörde des Landratsamtes Rosenheim ab dem 28.03.22 einen schnellen Service an Sonderschaltern ohne vorherige Terminvereinbarung an. Die Erfassung ist künftig jeweils von Dienstag und Mittwoch in der Zeit von 13 bis 16 Uhr.

 Die Behörde bittet zunächst ukrainische Bürger zu kommen, die nach ihrer Flucht privat im Landkreis Rosenheim untergekommen sind. Zur Erfassung sollten sie neben ihrem biometrischen Pass und einem biometrischen Lichtbild auch die Meldebestätigung ihrer jetzigen Wohnsitzgemeinde mitbringen. Die entsprechende Bescheinigung erhalten sie im Rathaus der Kommune. Um den Erfassungsprozess weiter zu beschleunigen, wird außerdem darum gebeten, falls dies nicht schon geschehen ist, vorab das Dokument für die Selbstmeldung auf der Homepage des Rosenheimer Landratsamtes auszufüllen. https://www.landkreis-rosenheim.de/solidaritaet-mit-der-ukraine/?findTab Hier werden erste Daten erfasst und bereits in das System eingepflegt, die für die weitere Sachbearbeitung vor Ort nötig sind. Dies kann den Prozess bei der Erfassung im Landratsamt noch einmal beschleunigen.

Es werden Sonderschalter eingerichtet, an denen alle notwendigen Daten aufgenommen und geprüft werden können. Im Anschluss werden die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Dokumente direkt ausgestellt. Dazu gehört neben der Aufenthaltserteilung für ein Jahr auch eine Arbeitserlaubnis.

 

Allgemeine Fragen zu Ankunft und Aufenhalt von Geflüchteten aus der Ukraine erhalten sie unter folgenden Link:

Solidarität mit der Ukraine / Солідарність з Україною / Солидарность с Украиной / Solidarity with Ukraine / Szolidaritás Ukrajnával - Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de)

diese werden ständig aktualisiert und erweitert.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Tuntenhausen
Do, 24. März 2022

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