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Termine im Rathaus bis einschl. 01.04.2022 nur nach telefonischer Voranmeldung

Das Rathaus ist bis einschließlich 01.04.2022 für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen. Es sind somit grundsätzlich telefonische Terminvereinbarungen vor einem Besuch des Rathauses notwendig, im Rathaus gilt 3G. Als Testnachweis sind neben dem Geimpft- oder Genesenen-Nachweis nur Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) zulässig (also keine Selbsttests).

Bitte vergessen Sie nicht, einen geeigneten Nachweis zum vereinbarten Termin mitzuführen. Können Sie keinen geeigneten Nachweis vorlegen, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden und Sie müssen das Rathaus sofort wieder verlassen. 

 

Die FFP2-Maskenpflicht gilt unabhängig davon natürlich weiterhin.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Tuntenhausen
Mi, 26. Januar 2022

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