Ausgabe von FFP2-Schutzmasken an pflegende Angehörige
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt den pflegenden Angehörigen pflegebedürftiger Personen kostenlos FFP2-Schutzmasken zur Verfügung.
Die Gemeinden wurden kurzfristig gebeten, das Ministerium bei der Verteilung der Masken zu unterstützen.
Für die Ausgabe der Masken wurde von staatlicher Seite Folgendes festgelegt:
- Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung
- Abholung bei der am Wohnort der pflegebedürftigen Person zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
- die Hauptpflegeperson soll drei Schutzmasken erhalten.
Die Ausgabe der Masken erfolgt in unserem Bürgerbüro nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 08067 9070-13 oder -34.
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Mo, 15. April 2024