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Ausgabe von FFP2-Schutzmasken an pflegende Angehörige

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt den pflegenden Angehörigen pflegebedürftiger Personen kostenlos FFP2-Schutzmasken zur Verfügung.

Die Gemeinden wurden kurzfristig gebeten, das Ministerium bei der Verteilung der Masken zu unterstützen.

Für die Ausgabe der Masken wurde von staatlicher Seite Folgendes festgelegt:

  • Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung
  • Abholung bei der am Wohnort der pflegebedürftigen Person zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
  • die Hauptpflegeperson soll drei Schutzmasken erhalten.

 

Die Ausgabe der Masken erfolgt in unserem Bürgerbüro nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 08067 9070-13 oder -34.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Tuntenhausen
Mi, 27. Januar 2021

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