Einsichtnahme der Bodenrichtwerte in der Gemeinde Tuntenhausen - bis einschließlich 15.07.2026

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Rosenheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch und der Gutachterausschussverordnung bzw. den Vorgaben der Finanzverwaltung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 (Hauptfeststellungszeitpunkt) ermittelt.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken mit weitgehend übereinstimmenden Merkmalen zu Art und Maß der Nutzbarkeit und im Wesentlichen gleichen allgemeinen Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Lagemerkmalen.

 


Die Bodenrichtwerte liegen in der Gemeinde ab dem 

15.06.2026 einen Monat lang (bis einschließlich 15.07.2026)

öffentlich zur Einsichtnahme aus.

(Rathaus, Bauamt OG24, Graf-Arco-Straße 18, 83104 Tuntenhausen)

 

für eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an Frau Wagner ( / 08067 9070-36)

 

 

Amtliche Bodenrichtwertauskünfte können über das Online-Portal BORIS Bayern (www.boris-bayern.de) voraussichtlich Ende Juni 2026 oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 55, 83022 Rosenheim, E-Mail:  voraussichtlich Anfang Juni 2026 gegen Gebühr angefordert werden. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Tuntenhausen
Fr, 12. Juni 2026

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