Ehrenamtsnachweis Bayern
Auf Anregung der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern soll die Anerkennungskultur für im Sozialbereich ehrenamtlich Tätiger weiter ausgebaut werden. Bürgerinnen und Bürger, die mehr als 80 Stunden im Jahr ehrenamtlich tätig sind, sollen mit der Aushändigung eines Ehrenamtsnachweises gewürdigt werden. Die Kosten für die erstmalige Herstellung dieser Urkunden übernimmt der Freistaat.
Ausstellungsberechtigt sind alle Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie der kommunalen Spitzenverbände, damit auch die Kommunen und Kommunalverbände.
Beantragen kann den Ehrenamtsnachweis jeder im sozialen Bereich ehrenamtlich Tätige. Ansprechpartner ist in der Regel die Organisation, bei der das Ehrenamt ausgeübt wird. Nicht in Verbänden, Zusammenschlüssen oder Organisationen Engagierte können sich an das Landratsamt oder an uns wenden.

