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Rückerstattung von Umsatzsteuer

Rückerstattung von Umsatzsteuer für die Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung und für das Legen eines Hauswasseranschlusses


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BFM) vom 04.07.2000 waren ab dem 12.08.2000 Kosten für Wasserhausanschlüsse sowie die Wasserherstellungsbeiträge mit dem Regelsteuersatz von 16 % bzw. 19 % (seit 01.01.2007) zu besteuern. Mit Urteil des Bundesfinanzhofes vom 08.10.2008 wurde jedoch festgestellt, dass die damalige Anweisung rechtlich nicht zulässig war, da das Legen eines Hauswasseranschlusses als eigenständige Leistung zur Lieferung von Wasser nur dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterworfen ist. Diese neue Rechtslage gilt gleichermaßen auch für Herstellungsbeiträge.

Für die Gemeinden und Wasserversorger besteht grundsätzlich keine Rechtspflicht zur Berichtigung der bereits erlassenen, bestandskräftigen Bescheide. Der Gemeinderat von Tuntenhausen hat aber in seiner Sitzung vom 24.09.2009 beschlossen, dass der Vollzug der rechtlich nicht korrekten Anweisung des BMF nicht zu Lasten der Bürger von Tuntenhausen gehen soll und dass daher die zu viel gezahlte Umsatzsteuer auf Antrag wieder erstattet wird. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass für die Steuererstattung eine Bagatellgrenze von 20,- € festgelegt wurde und keine Verzinsung des Erstattungsbetrages erfolgen kann. Auch kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt des Ausgangsbescheides vorsteuerabzugsberechtigt war.

Sollten Sie im Zeitraum vom 12.08.2000 bis heute einen Wasserherstellungsbeitragsbescheid oder einen Kostenerstattungsbescheid für das Legen eines Hauswasseranschlusses von der Gemeinde Tuntenhausen erhalten haben, können Sie ab sofort die zu viel gezahlte Umsatzsteuer (Differenzbetrag zwischen dem vollen und dem ermäßigten Steuersatz) zurückerstattet bekommen. Sie müssen dazu nur den ausgefüllten Antrag auf Rückerstattung von Umsatzsteuer mit einer Kopie des Bescheides bis spätestens 30.06.2010 an die Gemeinde Tuntenhausen schicken. Der Antrag kann auf unserer Internetseite heruntergeladen oder im Rathaus der Gemeinde Tuntenhausen abgeholt werden.


Für Rückfragen steht Ihnen Herr Brückner, Tel. 08067/9070-16, E-Mail: thomas.brueckner@tuntenhausen.de gerne zur Verfügung.

Wir möchten um Ihr Verständnis bitten, dass aufgrund der Vielzahl der möglichen Erstattungsanträge die Bearbeitungszeit durchaus einige Monate in Anspruch nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeinde Tuntenhausen

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Antrag Rückerstattung Umsatzsteuer.pdf123.45 KB