Infos zur Abwasserentsorgung der Außenbereiche
Nachfolgend ein paar Informationen zur zukünftigen Abwasserenstorung der Außenbereiche, welche nicht mehr an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden.
Erweiterung der vorhandenen Kleinkläranlagen:
Aufgrund der Änderung der Abwasserverordnung des Bundes vom 01.08.2002 sind nun bundesweit alle Hausbesitzer aufgefordert, entsprechende Ablaufwerte des auf ihrem Grundstück anfallenden Abwassers einzuhalten. Dadurch wird grundsätzlich erforderlich, dass sämtliche vorhandene Kleinkläranlagen mit biologischen Nachreinigungen zu ergänzen sind. Ausgenommen hiervon sind Anlagen, welche innerhalb von 7 Jahren (ab Inkrafttreten der neuen Abwasserverordnung, also bis zum 01.08.2009) an eine vollbiologische gemeindliche Sammelkläranlage angeschlossen werden, sowie gemäß Art. 42 BayBO, abgelegene landwirtschaftliche Anwesen.
Nach der Bayerischen Bauordnung dürfen die Hausabwässer aus abgelegenen landwirtschaftlichen Anwesen nämlich in Gruben (Gülle- bzw. Jauchegrube) geleitet werden, wenn das Abwasser in einer Mehrkammerausfaulgrube vorbehandelt wird und die ordnungsgemäße Entsorgung oder Verwertung des geklärten Abwassers und des Fäkalschlammes gesichert ist. Gleiches gilt für abgelegene Anwesen, die früher einem landwirtschaftlichen Betrieb dienten und deren Hausabwässer bereits in Gruben eingeleitet worden sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die vorhandenen Güllegruben ein ausreichendes Fassungsvolumen haben.
Zuschüsse und Abwasserentsorgungskonzept:
Für die Nachrüstung der Kleinkläranlagen für Gebäude, welche bereits vor dem 01.01.2002 einen Abwasseranfall hatten, werden nach Maßgabe der im Frühjahr 2003 eingeführten und derzeit bis 31.12.2010 gültigen Zuwendungsríchtlinie "RZKKA" voraussichtlich staatliche Zuschüsse gewährt. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren staatlichen Haushaltsmittel.
Vor Baubeginn von Kleinkläranlagen oder Erweiterungen ist in jedem Fall ein Abwassertechnisches Gutachten eines zugelassenen Sachverständigen in der Wasserwirtschaft bei der Kreisverwaltungsbehörde einzureichen und die Erteilung der wasserrechtliche Erlaubnis für die Baumaßnahme zu beantragen.
Zuschussanträge für die biologische Nachrüstung:
Die Zuschussanträge für die biologischen Nachrüstungen sind erst nach Fertigstellung der Anlagen und nach erfolgreicher Abnahme durch den Sachverständigen bei der Gemeinde einzureichen. Das Zuwendungsverfahren wird ausschließlich über das von der Staatsregierung angebotene Internetportal http://www.rzkka.bayern.de abgewickelt. Jeder Grundeigentümer hat bereits 2005 mit Schreiben von der Gemeinde für sich und einem Sachverständigen jeweils einen eigenen Zugangscode erhalten, mit welchem er seine Daten eingeben und seinen jeweiligen Zuwendungsantrag bearbeiten kann.
Der jeweils beauftragte Sachverständige oder unsere Mitarbeiter sind gerne bereit, bei der Antragstellung behilflich zu sein, vor allem wenn jemand selbst keinen Internetanschluß zur Verfügung hat.
Infos:
Alle Informationen über die entsprechenden Vorschriften, die möglichen technischen Voraussetzungen und den Verfahrensablauf finden Sie ebenfalls im Internet unter http://www.rzkka.bayern.de. Wer selbst kein Internet zur Verfügung hat, kann die entsprechenden Broschüren bei der Gemeindeverwaltung einsehen oder Auskünfte bei einem der zugelassenen Sachverständigen, der Gemeindeverwaltung oder dem Landratsamt einholen.
Link:
Link zur Seite des Bayerischen Umweltministeriums mit allen Infos zu KKA
Stand: 09.02.2009

